Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2010 - 7 Sa 514/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Tarifliche Kürzung einer Sonderleistung bei Krankheit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tarifliche Sonderleistung bei Krankheit; Unberechtigte Kürzung bei Aufsummierung verschiedener Krankheitszeiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifliche Sonderleistung bei Krankheit; unberechtigte Kürzung bei Aufsummierung verschiedener Krankheitszeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 23.04.2009 - 7 Ca 2257/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2010 - 7 Sa 514/09
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 611/07
Arbeitnehmerähnliche Person - Auslegung von Tarifverträgen des WDR
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2010 - 7 Sa 514/09
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. zuletzt Urteil vom 17.02.2009 - 9 AZR 611/07 = ZUM 2009, 883 ff.), welche die Berufungskammer zugrunde legt, ist der normative Teil eines Tarifvertrages grundsätzlich nach den für Gesetze geltenden Regeln auszulegen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2017 - 8 Sa 172/17
Tarifliche Sonderleistung - Kürzung bei Arbeitsunfähigkeit
Da es sich bei der Sondervergütung des § 8 MTV um eine Sonderleistung mit Mischcharakter handelt, wie der tarifliche Zusammenhang der weiteren Regelungen des § 8 Ziffer 3 MTV zeigt (vgl. hierzu bereits ausführlich LAG Rheinland-Pfalz 13.01.2010 - 7 Sa 514/09 zu A. II. 3 a) der Gründe), stellt die tarifvertragliche Regelung des § 8 Ziffer 3 Abs. 3 MTV zum einem die von § 4a EFZG vorausgesetzte Kürzungsgrundlage dar.Anders als in den Vorgängerregelungen (vgl. zur dortigen alleinigen Kürzungsmöglichkeit bei zusammenhängender 6-wöchiger Krankheitszeit, LAG Rheinland-Pfalz v. 13.01.2010 - 7 Sa 514/09) haben die Tarifvertragsparteien dabei in § 8 Ziffer 3 Abs. 3 MTV auch die Kürzung für die Fälle der Addition verschiedener Krankheitszeiträume aufgenommen und im Gegenzug dazu den Schwellenwert von 6 Wochen auf 10 Wochen angehoben.
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2017 - 8 Sa 175/17
Tarifliche Sonderleistung - Kürzung bei Arbeitsunfähigkeit
Da es sich bei der Sondervergütung des § 8 MTV um eine Sonderleistung mit Mischcharakter handelt, wie der tarifliche Zusammenhang der weiteren Regelungen des § 8 Ziffer 3 MTV zeigt (vgl. hierzu bereits ausführlich LAG Rheinland-Pfalz 13.01.2010 - 7 Sa 514/09 zu A. II. 3 a) der Gründe), stellt die tarifvertragliche Regelung des § 8 Ziffer 3 Abs. 3 MTV zum einem die von § 4a EFZG vorausgesetzte Kürzungsgrundlage dar.Anders als in den Vorgängerregelungen (vgl. zur dortigen alleinigen Kürzungsmöglichkeit bei zusammenhängender 6-wöchiger Krankheitszeit, LAG Rheinland-Pfalz v. 13.01.2010 - 7 Sa 514/09) haben die Tarifvertragsparteien dabei in § 8 Ziffer 3 Abs. 3 MTV auch die Kürzung für die Fälle der Addition verschiedener Krankheitszeiträume aufgenommen und im Gegenzug dazu den Schwellenwert von 6 Wochen auf 10 Wochen angehoben.
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2017 - 8 Sa 158/17
Tarifliche Sonderleistung - Kürzung bei Arbeitsunfähigkeit
Da es sich bei der Sondervergütung des § 8 MTV um eine Sonderleistung mit Mischcharakter handelt, wie der tarifliche Zusammenhang der weiteren Regelungen des § 8 Ziffer 3 MTV zeigt (vgl. hierzu bereits ausführlich LAG Rheinland-Pfalz 13.01.2010 - 7 Sa 514/09 zu A. II. 3 a) der Gründe), stellt die tarifvertragliche Regelung des § 8 Ziffer 3 Abs. 3 MTV zum einem die von § 4a EFZG vorausgesetzte Kürzungsgrundlage dar.Anders als in den Vorgängerregelungen (vgl. zur dortigen alleinigen Kürzungsmöglichkeit bei zusammenhängender 6-wöchiger Krankheitszeit, LAG Rheinland-Pfalz v. 13.01.2010 - 7 Sa 514/09) haben die Tarifvertragsparteien dabei in § 8 Ziffer 3 Abs. 3 MTV auch die Kürzung für die Fälle der Addition verschiedener Krankheitszeiträume aufgenommen und im Gegenzug dazu den Schwellenwert von 6 Wochen auf 10 Wochen angehoben.
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2017 - 8 Sa 145/17
Tarifliche Sonderleistung - Kürzung bei Arbeitsunfähigkeit
Da es sich bei der Sondervergütung des § 8 MTV um eine Sonderleistung mit Mischcharakter handelt, wie der tarifliche Zusammenhang der weiteren Regelungen des § 8 Ziffer 3 MTV zeigt (vgl. hierzu bereits ausführlich LAG Rheinland-Pfalz 13.01.2010 - 7 Sa 514/09 zu A. II. 3 a) der Gründe), stellt die tarifvertragliche Regelung des § 8 Ziffer 3 Abs. 3 MTV zum einem die von § 4a EFZG vorausgesetzte Kürzungsgrundlage dar.Anders als in den Vorgängerregelungen (vgl. zur dortigen alleinigen Kürzungsmöglichkeit bei zusammenhängender 6-wöchiger Krankheitszeit, LAG Rheinland-Pfalz v. 13.01.2010 - 7 Sa 514/09) haben die Tarifvertragsparteien dabei in § 8 Ziffer 3 Abs. 3 MTV auch die Kürzung für die Fälle der Addition verschiedener Krankheitszeiträume aufgenommen und im Gegenzug dazu den Schwellenwert von 6 Wochen auf 10 Wochen angehoben.