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   LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2010 - 7 Sa 514/09   

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https://dejure.org/2010,13236
LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2010 - 7 Sa 514/09 (https://dejure.org/2010,13236)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.01.2010 - 7 Sa 514/09 (https://dejure.org/2010,13236)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - 7 Sa 514/09 (https://dejure.org/2010,13236)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Tarifliche Kürzung einer Sonderleistung bei Krankheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifliche Sonderleistung bei Krankheit; Unberechtigte Kürzung bei Aufsummierung verschiedener Krankheitszeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Sonderleistung bei Krankheit; unberechtigte Kürzung bei Aufsummierung verschiedener Krankheitszeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 611/07

    Arbeitnehmerähnliche Person - Auslegung von Tarifverträgen des WDR

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2010 - 7 Sa 514/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. zuletzt Urteil vom 17.02.2009 - 9 AZR 611/07 = ZUM 2009, 883 ff.), welche die Berufungskammer zugrunde legt, ist der normative Teil eines Tarifvertrages grundsätzlich nach den für Gesetze geltenden Regeln auszulegen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2017 - 8 Sa 172/17

    Tarifliche Sonderleistung - Kürzung bei Arbeitsunfähigkeit

    Da es sich bei der Sondervergütung des § 8 MTV um eine Sonderleistung mit Mischcharakter handelt, wie der tarifliche Zusammenhang der weiteren Regelungen des § 8 Ziffer 3 MTV zeigt (vgl. hierzu bereits ausführlich LAG Rheinland-Pfalz 13.01.2010 - 7 Sa 514/09 zu A. II. 3 a) der Gründe), stellt die tarifvertragliche Regelung des § 8 Ziffer 3 Abs. 3 MTV zum einem die von § 4a EFZG vorausgesetzte Kürzungsgrundlage dar.

    Anders als in den Vorgängerregelungen (vgl. zur dortigen alleinigen Kürzungsmöglichkeit bei zusammenhängender 6-wöchiger Krankheitszeit, LAG Rheinland-Pfalz v. 13.01.2010 - 7 Sa 514/09) haben die Tarifvertragsparteien dabei in § 8 Ziffer 3 Abs. 3 MTV auch die Kürzung für die Fälle der Addition verschiedener Krankheitszeiträume aufgenommen und im Gegenzug dazu den Schwellenwert von 6 Wochen auf 10 Wochen angehoben.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2017 - 8 Sa 175/17

    Tarifliche Sonderleistung - Kürzung bei Arbeitsunfähigkeit

    Da es sich bei der Sondervergütung des § 8 MTV um eine Sonderleistung mit Mischcharakter handelt, wie der tarifliche Zusammenhang der weiteren Regelungen des § 8 Ziffer 3 MTV zeigt (vgl. hierzu bereits ausführlich LAG Rheinland-Pfalz 13.01.2010 - 7 Sa 514/09 zu A. II. 3 a) der Gründe), stellt die tarifvertragliche Regelung des § 8 Ziffer 3 Abs. 3 MTV zum einem die von § 4a EFZG vorausgesetzte Kürzungsgrundlage dar.

    Anders als in den Vorgängerregelungen (vgl. zur dortigen alleinigen Kürzungsmöglichkeit bei zusammenhängender 6-wöchiger Krankheitszeit, LAG Rheinland-Pfalz v. 13.01.2010 - 7 Sa 514/09) haben die Tarifvertragsparteien dabei in § 8 Ziffer 3 Abs. 3 MTV auch die Kürzung für die Fälle der Addition verschiedener Krankheitszeiträume aufgenommen und im Gegenzug dazu den Schwellenwert von 6 Wochen auf 10 Wochen angehoben.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2017 - 8 Sa 158/17

    Tarifliche Sonderleistung - Kürzung bei Arbeitsunfähigkeit

    Da es sich bei der Sondervergütung des § 8 MTV um eine Sonderleistung mit Mischcharakter handelt, wie der tarifliche Zusammenhang der weiteren Regelungen des § 8 Ziffer 3 MTV zeigt (vgl. hierzu bereits ausführlich LAG Rheinland-Pfalz 13.01.2010 - 7 Sa 514/09 zu A. II. 3 a) der Gründe), stellt die tarifvertragliche Regelung des § 8 Ziffer 3 Abs. 3 MTV zum einem die von § 4a EFZG vorausgesetzte Kürzungsgrundlage dar.

    Anders als in den Vorgängerregelungen (vgl. zur dortigen alleinigen Kürzungsmöglichkeit bei zusammenhängender 6-wöchiger Krankheitszeit, LAG Rheinland-Pfalz v. 13.01.2010 - 7 Sa 514/09) haben die Tarifvertragsparteien dabei in § 8 Ziffer 3 Abs. 3 MTV auch die Kürzung für die Fälle der Addition verschiedener Krankheitszeiträume aufgenommen und im Gegenzug dazu den Schwellenwert von 6 Wochen auf 10 Wochen angehoben.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2017 - 8 Sa 145/17

    Tarifliche Sonderleistung - Kürzung bei Arbeitsunfähigkeit

    Da es sich bei der Sondervergütung des § 8 MTV um eine Sonderleistung mit Mischcharakter handelt, wie der tarifliche Zusammenhang der weiteren Regelungen des § 8 Ziffer 3 MTV zeigt (vgl. hierzu bereits ausführlich LAG Rheinland-Pfalz 13.01.2010 - 7 Sa 514/09 zu A. II. 3 a) der Gründe), stellt die tarifvertragliche Regelung des § 8 Ziffer 3 Abs. 3 MTV zum einem die von § 4a EFZG vorausgesetzte Kürzungsgrundlage dar.

    Anders als in den Vorgängerregelungen (vgl. zur dortigen alleinigen Kürzungsmöglichkeit bei zusammenhängender 6-wöchiger Krankheitszeit, LAG Rheinland-Pfalz v. 13.01.2010 - 7 Sa 514/09) haben die Tarifvertragsparteien dabei in § 8 Ziffer 3 Abs. 3 MTV auch die Kürzung für die Fälle der Addition verschiedener Krankheitszeiträume aufgenommen und im Gegenzug dazu den Schwellenwert von 6 Wochen auf 10 Wochen angehoben.

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